Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 20 Februar 2023

Allgemeines zu unseren Geschäftsbedingungen

Der Kunde erkennt vor der Erteilung eines Auftrages unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an, sei es beim Betreten unseres Ladenlokals oder der Auftragserteilung über Internet, Email oder Telefon. Anders lautende Bedingungen müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. „Lichtbilder/Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Digitalbilder, Videos, usw.)

Urheberrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern und Videos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und Videos sind grundsätzlich für den kommerziellen Gebrauch bei Gewerbekunden  und (einfaches Nutzungsrecht) für den privaten Gebrauch bei Endkunden bestimmt. Die Nutzungsrechte gelten erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden, gemäß §13 Urheberrechtsgesetz. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Rohdateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdatendateien ist nicht vorgesehen und dient im Bedarfsfall nur dem Nachweis der Urheberschaft. Der Kunden erhält immer die finalen Bilder die digital entwickelt und ggfs. auch nachbearbeitet sind.

Nutzung und Verbreitung
Gewerbekunden:

Der Fotograf erteilt dem Auftraggeber unbegrenzte kommerzielle Nutzungsrechte. Ein Verkauf der Dateien ist nicht erlaubt, nur die Bewerbung von eigenen Waren oder Dienstleistungen. Primär sind die Fotos je nach vereinbarter Qualität für den Druck von Flypern, Katalogen, Werbebannern, Messepostern, Internetseiten, Online-Shops und Sozialen Medien bestimmt.
Der Fotograf darf grundsätzlich als Urheber der Lichtbilder die Bilder zu seiner Eigenwerbung und Präsentation seiner Fähigkeiten nutzen.

Endkunden:

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Verwendung. Die Bilder und Videos dürfen auf privaten Internetseiten oder sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Google Plus usw. gezeigt werden.

Eine kommerziele Verwendung seitens des Kunden ist ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Eine Vervielfältigung und Bearbeitung zu privaten Zwecken ist erlaubt. Die Übergabe der Bilder erfolgt auf dem Postweg oder per Abholung im Fotostudio. Digitale Fotos werden auf CD gebrannt oder auf einen USB Stick/Speicherkarte des Kunden übertragen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Sicherungskopien zu erstellen und über einen längeren Zeitraum zu verwahren.

Haftung

Liefertermine für Lichtbilder/Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf . wenn nichts anderes vereinbart wurde . nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder/Videos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials/Labors. Die Zusendung und Rücksendung von Aufnahmeobjekten, Requisiten und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§1168a ABGB).Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände , die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
Der Fotograf haftet bei Produktaufnahmen nicht für Schäden, Beeinträchtigungen an der Verpackung oder sonstigen Auswirkungen, die beim Aus-und Einpacken sowie beim Zusammenbau, Zerlegen, Installieren passieren können. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Garderobe oder sonstige Gegenstände, die der Kunde zu Aufnahmen ins Studio oder zu Aufnahmen on location mitgebracht hat. Bei Stylings (Make-ups und Frisuren) übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Unverträglichkeiten und Allergien, die unter Verwendung unserer Produkte und Arbeitstechniken auftreten können.

Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfäftigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfäftigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen oder abholen zu lassen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach sieben Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräme die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport-und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Ferner ist der Auftraggeber zu den Zahlungen an die Künstler-Sozialkasse verpflichtet.
Der Fotograf kann nach freiem Ermessen entscheiden, ob die Rücksendung der Ware zum Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Arbeiten erfolgt.
Verlust und Beschädigung

Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Dies gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

Ausfallhonorar

Wird die für dir Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten , so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

Bezahlung

Die Rechnung wird nach der Erstellung der Fotos oder Videos ausgestellt und ist sofort fällig, solange keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Sollte eine Rechnung nicht zeitnah beglichen werden, ist Glamourpixel Fotodesign berechtigt, die Kundenware zurück zu halten und als Pfand zu verwenden.

Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die erhobenen Daten z.B. Adressdaten können genutzt werden, um Neuigkeiten oder sonstige Werbeinformationen von Glamourpixel Fotodesign zu verbreiten zum Zwecke der Beratung, zur Verbesserung des Service, zur Rechnungslegung und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienste. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzvereinbarungen.

Bildbearbeitung

Die Bearbeitung von Lichtbilder/Videos des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder/Videos des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüft wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung , bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder/Videos zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Gelsenkirchen. Für die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

Schweigepflicht

Die Arbeitnehmer, Auftraggeber und Kunden sowie alle für Glamourpixel tätigen Personen verpflichten sich dazu, alle im Zusammenhang der Dienstleistung stehenden Vorgänge insbesondere der Produktfotografie stillschweigend zu behandeln und ebenfalls in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses zu wahren. Daten, Verträge, Vorgänge, schriftliche Dokumente und alle im Zusammenhang stehende Vorgänge von Glamourpixel dürfen keinen Dritten zur Verfügung gestellt werden oder an Dritte weitergegeben bzw. weitergesagt werden. Insbesondere spezielle Arbeitstechniken beim Styling, Fotografieren, der Lichtsetzung und der digitalen Bildbearbeitung unterliegen der Vertraulichkeit.

Kunden-Vorgaben und kreative Arbeiten

Das Fotografenteam von Glamourpixel richtet sich stets nach den exakten Bildvorgaben unserer Kunden für höchste Zufriedenheit. Sollten Vorgaben und Wünsche eher vage und ungenau sein, kommen unsere Kreativität und Erfahrungen ins Spiel. Bei derartigen freien Arbeiten bleibt stets ein Restrisiko und eine wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit, das wir den Kundengeschmack mit den fertigen Ergebnissen nicht zu 100% treffen. Auch wenn die allermeisten Kunden von unseren Ergebnissen begeistert sind, bleibt dieses geringe Restrisiko. Daher weisen wir darauf hin, dass bei ungenauen Kundenvorgaben unsere Arbeiten auch dann voll zu bezahlen sind, wenn in dem seltenen Fall die Bilder nicht zu 100% gefallen. Eine Veränderung oder Verbesserung ist selbstverständlich möglich, wird aber als Zusatzwunsch betrachtet und ist daher kostenpflichtig.

Geld-zurück-Garantie

Die Geld-zurück-Garantie bezieht sich nicht auf kreative Leistungen, sondern auf handwerklich klare Fotos, wie zum Beispiel Produktfotos und Sachaufnahmen auf weißem Hintergrund. Dabei garantieren wir eine einwandfreie Bildqualität. Diese bezieht sich auch die Beleuchtung, Bildschärfe, Farbwiedergabe und Nachbearbeitung der Fotos.

Schlussklausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Glamourpixel oder eines durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung für die Beteiligten Parteien.

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